Entlastungen für den Mittelstand

Veröffentlicht von Claus van den Berg am

Gegen das faktische Null-Wachstum hat die Koalition im März endlich das lang angekündigte „Wachstumschancengesetz“ beschlossen.

Das neue Wachstumschancengesetz

Nachdem Deutschland nach den frühen 2000er Jahren mit seinem faktischen Null-Wachstum nun erneut zu einem „kranken Mann Europas“ geworden ist, hat die Koalition endlich das lang angekündigte „Wachstumschancengesetz“ beschlossen. Allerdings wurde das Gesetz im langwierigen Vermittlungsverfahren stark beschnitten – auch zu Lasten des Mittelstandes.

Nach monatelanger Unsicherheit über den finanziellen Umfang stimmte Ende März auch der Bundesrat dem neuen Gesetz zu. Allerdings blieben im Vorfeld einige Gesetzespassagen, die sich auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bezogen, auf der Strecke. Das ist auch für die Druckbranche bedauerlich, da die Druckereien faktisch alle zu den KMU zählen, die unter der aktuellen Wirtschaftslage und der hohen Steuer- und Abgabenlast leiden. Dennoch bringen die beschlossenen Maßnahmen einige wichtige Entlastungen für den Mittelstand.

Die degressive Abschreibung ist zurück

Eine wesentliche Regelung des Gesetzes ist die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese Regelung ermöglicht es Unternehmen, Wirtschaftsgüter auch nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 anzuschaffen oder herzustellen und steuerlich abzuschreiben. Auch die Sonderabschreibung wird ausgeweitet, so dass künftig bis zu 40 Prozent der Investitionskosten abgeschrieben werden können. Dies entspricht einer Erhöhung von bisher maximal 20 %.

Steuerliche Verbesserungen

Zudem wird der Verlustvortrag für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 auf 70 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahres ausgeweitet. Die Thesaurierungsbegünstigung wird attraktiver gestaltet, indem der begünstigungsfähige Gewinn um die gezahlte Gewerbesteuer und die zur Zahlung der Einkommensteuer verwendeten Beträge erhöht wird. Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Option zur Körperschaftsteuerveranlagung, die nunmehr auch für alle Personengesellschaften eröffnet wird.

Elektronische Rechnung wird 2025 verpflichtend

Darüber hinaus wird ab dem Jahr 2025 die verpflichtende Verwendung der elektronischen Rechnung eingeführt, allerdings mit umfangreichen Übergangsregelungen. Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt werden, werden als „sonstige Rechnungen“ zusammengefasst.

Wichtige Maßnahmen gestrichen

Trotz dieser positiven Aspekte wurden einige zentrale Entlastungsmaßnahmen wieder gestrichen, darunter die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die Verstetigung des erweiterten steuerlichen Verlustrücktrags und die Anhebung des Fördersatzes für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Es gibt noch viel zu tun

Steuerliche Erleichterungen müssen unbedingt auf der politischen Agenda bleiben, um den Mittelstand – der ja 2/3 aller Arbeitsplätze in Deutschland stellt – zu stärken und langfristig zu erhalten. Die Anpassungen im Wachstumschancengesetz, insbesondere bezüglich der obligatorischen E-Rechnung und der Flexibilisierung bei der Nutzung von EDI-Verfahren, sind zu begrüßen. Allerdings ist der zeitliche Vorlauf für Unternehmen, insbesondere Kleinere, zu knapp um sich auf die obligatorische E-Rechnung vorzubereiten. Und man darf auch daran zweifeln, dass mit der eRechung das Ziel, den Umsatzsteuerbetrug zu verhindern, auch nur ansatzweise erreicht wird.

Fazit

Zwar bietet das Wachstumschancengesetz einige wichtige steuerliche Entlastungen für den Mittelstand, jedoch wurden viele Maßnahmen im Vermittlungsverfahren gestrichen oder stark gekürzt. Nach wie vor ist eine umfassende Unternehmensteuerreform notwendig, um den Mittelstand nachhaltig zu stärken. Dies ist die Voraussetzung für den Erhalt vieler Arbeitsplätze. Insbesondere in der Druckbranche, die seit Jahren einen dramatischen Schrumpfungsprozess erlebt.

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Claus van den Berg

Claus van den Berg ist seit Jahren interdisziplinär tätig. Dabei arbeitet er als Coach und berät Unternehmen, sowie Institutionen und Verbände. Sein Fokus liegt dabei auf den Menschen, ohne dabei Zahlen und Fakten außer acht zu lassen. Sein Ziel ist es Unternehmerinnen und Unternehmern aus Produktion, Dienstleistung und Industrie auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu begleiten.