Erhaltung psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz
Gesetzliche Verpflichtung oder Notwendigkeit in einer immer schnelleren Arbeitswelt?
Wie in den Blogs zu Mobbing (Teil 3, Links zu den Teilen 1 + 2 am Ende von Teil 3) dargestellt, führt psychische Belastungen zu einer erheblichen Kostenbelastung für das Unternehmen. Inzwischen sind psychische Erkrankungen von Arbeitnehmern der größte Kostenfaktor der gesetzlichen Krankenversicherungen. Aber nicht nur Mobbing belastet die Mitarbeiter bis zu deren Erkrankung. Der Gesetzgeber behandelt die Gefährdung der psychischen Gesundheit wie die Gefahr eines Unfalls am Arbeitsplatz §4Ziff.1ArbSchG und verpflichtet den Arbeitgeber diese Gefahren in zumutbarer Weise zu vermindern. Während es eine Vielzahl von Sicherheitsvorschriften zur Unfallverhütung gibt, gibt es nur wenige Vorschriften, die einer Psychischen Belastung entgegen wirken sollen (Arbeitszeitordnung, Urlaubsregelungen…).
Die Ursachen für Belastungen sind so unterschiedlich, wie die einzelnen Persönlichkeiten und Unternehmen und daher nicht so leicht erkennbar. Der Erfolg von „allgemeinen“ Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation ist daher gering. Oft werden diese, mangels konkretem Bezug zur tatsächlichen Situation, als Alibi zu Gewissensberuhigung des Arbeitgebers empfunden und als Pflichtübung, die eher als Zusatzbelastung wahrgenommen wird. Das Know How über die realen Gefährdungen, ebenso wie das über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung, liegt bei den Mitarbeitern und dem Unternehmen selbst. Sie müssen nur sichtbar gemacht werden um entscheiden zu können, was machbar und sinnvoll ist. Ein wesentlicher Teil der psychischen Belastung entsteht aus dem Gefühl der Machtlosigkeit der Situation gegenüber. Durch das aktive Einbeziehen der Betroffenen bei der Analyse des Ist-Zustandes und der zu treffenden Maßnahmen, kann dies verhindert werden.
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