EKDD wechselt erfolgreich Zentralregulierer
EKDD bietet den Lieferanten einen im gesamten Druckmarkt einzigartigen Service: Die unbeschränkte Garantie für die Bezahlung ihrer Rechnungen im Rahmen der Zentralregulierung.
„Diese Zahlungsgarantie ist völlig unabhängig von dem Schicksal, welches die Druckerei zwischen Lieferung und Rechnungsfälligkeit erfährt“, erläutert EKDD-Vorstandssprecher Bodo F. Schmischke. Im Klartext bedeutet dies, dass der Lieferant auch dann sein Geld erhält, wenn die Druckerei in Insolvenz geht.
Möglich wird dies durch die sogenannte Zentralregulierung, die der Regulierung druch die BAFin unterliegt. EKDD bietet den Lieferanten und Mitgliedern in Kooperation mit einem zugelassenen und zertifizerten Partner an. Um dies möglich zu machen müssen sich alle Mitglieder und Anschlusshäuser der EKDD bei der Aufnahme einer Bonitätsprüfung unterziehen.
Da der bisherige Partner sein Geschäftsmodell grundsätzlich geändert hat war eine Veränderung unumgänglich. Der Aufsichtsrat und Vorstand der EKDD haben erneut einen Zentralregulierer gewählt, der aus dem Verbundgruppen-Geschäft kommt und so die vielen kleinen Probleme und Nöte der Mitglieder und Anschlusshäuser kennt. So passt er gut zu EKDD und es macht die Zusammenarbeit einfacher.
Der Wechsel ist zum Jahreswechsel 2016/2017 problemlos erfolgt. Mehr Informationen gibt EKDD Lieferanten und Interessenten gerne unter vorstand(at)ekdd.de.